9. Regierungszeit von Elisabeth Lukretia (1625-1653)
Der Tod von Herzog Friedrich Wilhelm im Jahre 1625 hatte eine erneute Unterbrechung in der Tätigkeit der Teschener Münzstätte zur Folge. Der Verstorbene hatte in seinem Testament das Herzogtum seiner Schwester Elisabeth Lukretia vermacht. Das böhmische Lehnsrecht ließ jedoch eine weibliche Thronfolge nicht zu. Erst Ende des Jahres 1638 hatte sich der König von Böhmen - Kaiser Ferdinand III. von Habsburg - damit einverstanden erklärt, dass die Herzogin bis ans ihr Lebensende in Teschen regierte. Gleichzeitig hatte er ebenfalls ihr Recht anerkannt, eigene Münzen zu prägen. Die rechtliche Stellung von Elisabeth Lukretia war jedoch viel schwächer, als die ihrer Vorfahren. Sie regierte durch eine Ausnahmeregelung, ohne die Möglichkeit zu haben, das Herzogtum an ihre Nachkommen zu vererben, obwohl sie aus ihrer Ehe mit Fürst Gundaker von Liechtenstein Kinder hatte. Die Notwendigkeit sich dem Willen des Kaisers unterzuordnen, ist deutlich auf den von Elisabeth Lukretia geprägten Münzen zu sehen. Die meisten von ihnen trugen auf dem Avers das Bild des Kaisers Ferdinand III. sowie seine Rangbezeichnung und nur auf dem Revers befand sich noch das Wappen des Teschener Herzogtums. Außerdem wurden die Münzen nach dem in den Ländern der Böhmischen Krone und in Schlesien geltenden Recht geschlagen. Die Teschener Herzogin, die immer Bargeld benötigte, hatte dann die Produktion der Münzen in Teschen und Skotschau mit vollem Schwung aufgenommen. Mit einigen, jedoch bedeutenden, Ausnahmen hatten die Münzen aus der Zeit von Elisabeth Lukretia einen niedrigen (Groschen, Kreuzer und Gröschel) oder sogar einen sehr niedrigen Nennwert (Kupferheller).
Es hatte jedoch lange gedauert, ehe sie ihre Münzrechte erneut in Anspruch nehmen konnte. Der Dreißigjährige Krieg dauerte an. Fremde, sogar schwedische, Truppen zogen durch Teschen. Darüber hinaus hatte der Kaiser im Jahre 1639 eine neue Münzanweisung erlassen und strebte die Schließung aller herzoglichen Münzstätten in Schlesien an. Ehe die Herzogin irgendwelche angemessenen Schritte unternommen hatte, ließ sie sich unter anderem von dem Breslauer Rechtsanwalt Dr. Georg Link beraten. Zuerst hatte dann im Jahre 1642 die Münzstätte in Teschen ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Für die Münz-prägung hatte die Herzogin Dietrich Rundt eingestellt. Wie bereits erläutert, leitete er die Münzstätte schon in den Jahren 1611-1614 während der Regie-rungszeit von Herzog Adam Wenzel und er stand ebenfalls in Diensten des Herzogs Friedrich Wilhelm. In der Zwischenzeit war Rundt ein geachteter Stadtbürger geworden und im Jahre 1628 erhielt er auch die Bürgerrechte in Teschen. Möglicherweise war er vor 1642 in Jägerndorf (Krnov) tätig und die städtischen Behörden schuldeten ihm einen größeren Geldbetrag, den sie nicht zurückzahlen wollten. Im Einvernehmen mit der Herzogin belegte er mit Beschlag die Ware des Jägerndorfer Kaufmanns Strauch. Strauch soll dadurch 1200 Taler verloren haben. Wir wissen auch, dass ungefähr im Jahre 1636 Rundt bereits im reifen Alter die Witwe Marianne geborene Berger heiratete. Aus dem Mädchennamen schließen wir auf ihre Verwandtschaft mit dem Goldschmied Christoph Berger, der eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Teschener Münzstätte spielte. Rundt hatte auch eine Tochter, wahrscheinlich aus seiner ersten Ehe, die Anna hieß, und die man Hanni nannte. Sie war mit Johann Chrisostomus Stadler aus Krummau (Český Krumlov) verheiratet. Stadler erhielt die Bürgerrechte im Jahre 1635 dank der Fürsprache seines Schwiegervaters. Johann Stadler war vom Beruf Münzprobierer und in dieser Funktion war er bereits seit dem Jahre 1621 beschäftigt. Jetzt arbeitete er an der Seite seines Schwiegervaters, trotz eines offenkundigen Interessenkonfliktes.
Es ist ein Vertrag vom 24. April 1643 zwischen der Herzogin und Dietrich Rundt erhalten geblieben, in dem die Einzelheiten der Pacht von Münzrechten in Teschen festgehalten worden waren. Der Vertrag wurde für ein Jahr geschlossen, der Münzmeister erhielt das Recht die Dukaten, die Talare, die Groschen zu drei und zu zwei Kreuzern , die Dreikreuzer sowie die Heller zu schlagen, also Münzen von den höchsten bis zu den niedrigsten Nennwerten. Er sollte sie nach den in den böhmischen und österreichischen Ländern und in Schlesien geltenden Regeln prägen. Die Zeichnungen, Wappen und Beschriftungen mussten von der Herzogin gebilligt werden. Damit der Vertrag für den Münzmeister rentabel war, hatte sich Elisabeth Lukretia verpflichtet, die Ausfuhr von Silber und Pagament aus dem Herzogtum zu verbieten. Das Verbot sollte vor allem den „hiesigen Juden” (das heißt Jakob Singer) betreffen. Allen hatte dagegen offen gestanden, dieses für die Münzproduktion unentbehrliche Material bei der Münzstätte abzuliefern. Sie versprach ebenfalls, dem Münzmeister, seinen Helfern und dem Stempelschneider Schutz zu gewähren. Nach der damaligen Gepflogenheit wurde Rundt auch von der Verpflichtung befreit, Soldaten einzuquartieren. Im Vertrag finden sich keine Hinweise darauf, ob dem Münzmeister auch ein gesondertes Gebäude zur Verfügung gestellt wurde. Für die Pacht der Münzrechte hatte Rundt zweihundert schlesische Taler vierteljährlich an die herzogliche Kasse zu zahlen. Da die Herzogin ständig am Bargeldmangel litt, hatte der Münzmeister auf ihre Anweisung häufig ein Teil der Pacht früher bezahlt, zum Beispiel an ihren Sekretär Georg Eckert.
Viktor Karger nimmt an, dass der offizielle Beginn einer neuen Phase der Münzprägung in Teschen im Jahre 1643 stattgefunden hatte. Ihm ging jedoch eine Probezeit voraus, da Dreikreuzer (Groschen) mit den Initialen von Dietrich Rundt (D-R) aus dem Jahre 1642 bekannt sind. Nach dem Vertrag, wie wir uns erinnern, war der Münzmeister berechtigt, alle Arten von Münzen zu schlagen. In der Praxis hatte er ausschließlich die Kreuzer (1644) und die Dreikreuzer (1647) geprägt. Auf dem Avers dieser Münzen befand sich das Brustbild des Kaisers Ferdinand III., seine Rangbezeichnung und der Nennwert, auf dem Revers dann der Teschener Adler sowie eine Abkürzung der Aufschrift: MONETA.NOVA.ARGENTEA.DVCATVS.TESCHINENSIS”. Es ist also nur dem Revers zu entnehmen, wer tatsächlich die Münze ausgegeben hatte. Als im Jahre 1646 die Schweden Teschen besetzt hatten, musste Rundt für einige Zeit mit der Münzproduktion aufhören. Möglicherweise gehört zu seinen Werken auch ein undatiertes kleines Groschenstück mit dem Teschener Adler auf dem Avers und einem Apfel mit Kreuz auf dem Revers.
Ein Jahr nachdem die Münzproduktion in der Hauptstadt des Herzogtums begonnen hatte, erweiterte Herzogin Elisabeth Lukretia den Bereich der Münzprägung, indem sie die Münzstätte in Skotschau mit Hans Losch als Münzmeister wieder zum Leben erweckt hatte. Ein entsprechender Vertrag wurde im Jahre 1644 unterzeichnet, aber auch in diesem Fall sind Münzen bekannt, die aus einer Zeit von vor der Vertragsunterzeichnung stammen. Es handelt sich dabei um eine Münze mit einem höheren Nennwert, nämlich um den im Jahre 1643 geprägten Taler. Er hat einen Durchmesser von 41 Millimetern und auf dem Avers befindet sich in einem Lorbeerkranz folgende Aufschrift: „ELISAB. LVKRET. D.G.IN.SIL. TESCH. ET. M. GLOGO. DVCISA.; PRINC. D.LICHTENSTEIN”. Auf dem Revers sehen wir auf einem Schild mit entsprechender heraldischer Verzierung den Teschener Adler und auf dem Münzrand die Umschrift: „MONETA. NOVA. ARGENTEA. TESCHINENSIS”. Wie man sieht, war die kaiserliche Symbolik diesmal nicht vorhanden. Die Münze hatte die sächsischen Taler zum Vorbild und war sorgfältig ausgearbeitet. Mittels der gleichen Stempel hatte man im gleichen Jahr den doppelten und den vierfachen Taler angefertigt. Später wurde noch ein ähnlicher Fünftaler geprägt. Zweifels-ohne wurden alle diese Münzen in einer kleinen Anzahl ausgegeben. Es handelte sich bei ihnen um an-spruchsvolle Münzen, die Repräsentationszwecken dienten und die politischen Ansprüche der Herzogin unterstreichen sollten, und nicht um normale Umlaufmünzen. Es ist übrigens nicht bekannt, ob diese Taler Hans Losch in Skotschau oder in Teschen unter Aufsicht von Rundt geprägt hatte.
Den eigentlichen Vertrag mit der Herzogin über die Pacht der Münzrechte in Skotschau hatte Hans Losch genau ein Jahr später als Dietrich Rundt, also am 23. April 1644, unterschrieben. Nach den Abmachungen hatte er Räumlichkeiten auf dem Skotschauer Schloss zur Verfügung gestellt bekommen, wo er wohnen und seiner Beschäftigung nachgehen konnte. Der Vertrag wurde für drei Jahre geschlossen, die Bedingungen waren ähnlich, wie in dem Vertrag mit Rundt. Darüber hinaus wurde Losch zur Zusammenarbeit mit dem Teschener Münzprobierer verpflichtet. Die Herzogin hatte ebenfalls sein Haus in Teschen von der Verpflichtung befreit, dort Soldaten einzuquartieren. Aus der Skotschauer Produktion von Hans Losch sind zahlreiche Kreuzer und Dreikreuzer (Groschen) bekannt. Ähnlich wie in Teschen hatte man auf dem Avers die Rangbezeichnung des Kaisers Ferdinand aufgedrückt und nur der Text auf dem Revers hatte darüber informiert, dass es die Teschener Herzogin war, die die Münzen ausgegeben hatte.
Nach Ablauf von drei Jahren wurde Losch Münzmeister in Teschen, da Dietrich Rundt in der ersten Hälfte des Jahres 1647 verstorben war. Dietrich Rundt hatte durch seine Arbeit eine bedeutende Stellung erreicht und Vermögen erworben. In seinem Testament aus dem Jahre 1640 hatte er seine Frau als Haupterbin eingesetzt, aber die meisten Legate hatte er zugunsten seiner Tochter Anna (Hanni) ausgesetzt. Er hinterließ ebenfalls hundert Taler für die Pfarrschule und hundert für die evangelische Dreifaltigkeitskirche. In einer Ergänzung zu seinem Testament, die er im Jahre 1645 verfasste, hatte er gleichfalls 600 Taler Herzogin Elisabeth Lukretia vermacht.